- Der Vertrag ist formfrei und kann schriftlich, mündlich oder auch nur telefonisch geschlossen werden.
- Bei mündlichen oder telefonischen Vertragsabschlüssen ist eine schriftliche Bestätigung empfehlenswert.
- Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h. zwischen Gast und Gastgeber können sie Vertragsbedingungen
frei ausgehandelt werden.
- Der Abschluss des Gast des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast kann verpflichtet werden, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparung betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% und mit Frühstück 40%.
- Wir empfehlen, vor Reiseantritt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.