Hinweis zum Gastaufnahmevertrag


- Der Vertrag ist formfrei und kann schriftlich, mündlich oder auch nur telefonisch geschlossen werden.

 

- Bei mündlichen oder telefonischen Vertragsabschlüssen ist eine schriftliche Bestätigung empfehlenswert.

 

- Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h. zwischen Gast und Gastgeber können sie Vertragsbedingungen

   frei ausgehandelt werden.

 

- Der Abschluss des Gast des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des

   Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

 

- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

 

- Der Gast kann verpflichtet werden, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten

   oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

 

- Die Einsparung betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% und mit Frühstück 40%.

 

- Wir empfehlen, vor Reiseantritt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.